CME online

CME bedeutet »Continuing Medical Education« (kontinuierliche ärztliche Fortbildung). Bei Teilnahme an CME-Fortbildungen können Ärzte CME-Punkte erlangen. Diese müssen gegenüber der jeweils zuständigen Landesärztekammer nachgewiesen werden, um das Fortbildungszertifikat der Ärztekammer zu erhalten.

Die Dokumentation der Fortbildung ist seit 2004 vom Gesetzgeber vorgeschrieben (s. Gesetzliche Bestimmungen).

CME-Punkte

Mit dem GerinnungsForum können Sie zu einem Thema nach Beantwortung von 20 Fragen bis zu vier Punkte pro CME-Fortbildung sammeln. Für jedes einteilige CME-Modul können nach Beantwortung von 10 Fragen 2 CME-Punkte vergeben werden. Voraussetzung: 70 bis 90 Prozent der Fragen müssen richtig beantwortet sein, bei 100 % richtige Antworten erzielen Sie 2 (bis 4 s. o.) Punkte.

Um Ihnen auch frühere Module (Ablauffrist 1 Jahr) anbieten zu können, aktualisieren wir diese regelmäßig gemeinsam mit den Experten und lassen sie durch die Kammer rezertifizieren. So steht Ihnen immer das ganze Angebot zum bequemen Online-Punkten zur Verfügung. Nehmen Sie an einem Modul mehrmals teil, dürfen Sie jedoch nur eine Teilnahmebescheinigung bei Ihrer Landesärztekammer einreichen.

Seit dem 28. März 2008 können CME-Punkte, die Sie im GerinnungsForum erlangen, elektronisch an Ihr Fortbildungskonto bei Ihrer Landesärztekammer weitergeleitet werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Kapitel »EFN und EIV«.

Übrigens können bei fast allen Landesärztekammern 100 % der erforderlichen 250 CME-Punkte online gesammelt werden (Kategorie D).

Gesetzliche Bestimmungen

Nach dem Sozialgesetzbuch müssen Vertragsärzte gegenüber ihrer Kassenärztlichen Vereinigung den Nachweis kontinuierlicher ärztlicher Fortbildung erbringen (§ 95 d SGB V). Dieser Nachweis wird alle fünf Jahre fällig. Der erste Stichtag war der 30.06.2009. Seit diesem Zeitpunkt begann die neue Frist bis 2014. Auch für Fachärzte in der stationären Versorgung gilt dies in gleicher Weise (§ 137 SGB V), Nachweispflicht besteht jedoch gegenüber dem Klinikträger bzw. ärztlichem Leiter. Das Fortbildungszertifikat wird durch die Landesärztekammern ausgestellt, wenn ein Arzt innerhalb von fünf Jahren 250 CME-Punkte erworben hat. Vertragsärzte, die den Fortbildungsnachweis nicht termingerecht erbringen, müssen mit Sanktionen rechnen (z. B. Kürzung der Vergütung).

Die Muster-Satzungsregelung zur ärztlichen Fortbildung, die 2004 auf dem 107. Ärztetag beschlossen wurde, können Sie unter folgendem Link einsehen: www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=1.10

EFN und EIV

Um den administrativen Aufwand für die Ärzte und die Landesärztekammern gering zu halten, gibt es ein Verfahren zur elektronischen Erfassung von Fortbildungspunkten und deren Übermittlung an die Landesärztekammern.

Hierfür erhält jeder Arzt/jede Ärztin eine individuelle »einheitliche Fortbildungsnummer« (EFN). Nach erfolgreicher Teilnahme an einer Online-Fortbildung wird die Punktezahl zusammen mit der EFN und einer (modulspezifischen) Veranstaltungsnummer elektronisch an einen Server bei der Bundesärztekammer verschickt. Dieser »elektronische Informationsverteiler« (EIV) verfügt über aktuelle Stammdaten zu den Veranstaltungsnummern sowie über Informationen, welche EFN zu welcher Kammer gehört. Die von den Ärzten erlangten CME-Punkte werden an die zuständige Landesärztekammer verteilt und dort dem individuellen Punktekonto des Arztes/der Ärztin gutgeschrieben.

Die elektronische Übertragung der im GerinnungsForum erlangten Punkte ist seit dem 28. März 2008 möglich. Für Teilnahmen vor diesem Datum werden keine Punkte übertragen. Bitte reichen Sie für frühere Teilnahmen die Papierbescheinigungen bei Ihrer Landesärztekammer ein.

Unabhängig von der Möglichkeit der elektronischen Weitergabe der CME-Punkte werden Sie immer eine Teilnahmebescheinigung im PDF-Format erhalten (Download und E-Mail). Wir empfehlen Ihnen, diese auszudrucken und als definitiven Fortbildungsnachweis aufzubewahren. Ausgedruckte Teilnahmebescheinigungen können auch weiterhin bei den Landesärztekammern eingereicht werden. Falls Sie dies vorhaben, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Landesärztekammer, wann Sie die gesammelten Teilnahmebescheinigungen am besten einsenden sollten.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.eiv-fobi.de sowie bei Ihrer Landesärztekammer.